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Holzsteg führt durch Wiese an Bäumen vorbei
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LEISTUNGSSPEKTRUM

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick meiner Leistungen sowie Informationen zu Kosten und Kostenübernahme.

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AMBULANTE PSYCHOTHERAPIE

Für eine ambulante Psychotherapie ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung erforderlich.

Ob es sich bei Ihren individuellen Beschwerden um ein psychisches Störungsbild handelt oder allgemeine psychische Belastungen/Probleme, können Sie in meiner Praxis diagnostisch abklären lassen. Grundsätzlich biete ich Ihnen in meiner Praxis eine Behandlung folgender Krankheitsbilder an:

 

  • Depressionen
  • Erschöpfungszustände
    in Folge von Stressbelastung ("Burnout")
  • Ängste
    z. B. Panikstörung und Agoraphobie, soziale Ängste, Emetophobie, Blut-Spritzen-Phobie
  • Störungen in Folge einschneidender Lebensereignisse
    z. B. Posttraumatische Belastungsstörung, chronifizierte Trauer, Anpassungsstörungen
  • Zwänge
    z. B. Zwangsgedanken, Waschzwänge, Kontrollzwänge, zwanghaftes Horten
  • Essstörungen
    z. B. Anorexie/Magersucht, Bulimie, Binge-Eating
  • Somatisierungsstörungen
    Körperliche Beschwerden ohne medizinischen Befund wie häufige Bauchschmerzen
  • Persönlichkeitsstörungen
    z. B. selbstunsichere oder narzisstische Persönlichkeitsstörung
  • Sexuelle Funktionsstörungen
    z. B. Mangel/Verlust sexuellen Verlangens, Orgasmusstörungen
  • Suchterkrankungen
    z. B. Abhängigkeiten nach Alkohol, Drogen und Medikamenten, aber auch stoffungebundene Süchte wie pathologisches Glücksspiel, Sexsucht, Arbeitssucht
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COACHING / BERATUNG

Ausgangspunkt für ein Coaching ist der Wunsch nach Weiterentwicklung oder der Wunsch nach Aufbau von bestimmten Fähigkeiten.

 

Hierfür wird oftmals auf psychotherapeutische Methoden/Techniken zurückgegriffen wobei die Reflexion bestimmter Prozesse/Herangehensweisen eine wichtige Rolle spielt, ohne dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung besteht. Oftmals können durch ein frühzeitiges geziehltes Coaching eine psychische Erkrankung (z.B. die Entwickung einer Depression oder Angsterkrankung) verhindert werden.


Ausgangspunkt für eine Beratung ist eine bestimmte Fragestellung. Ziel einer Beratung ist ein fachlicher Wissenszugewinn, ohne dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung besteht.

 

Im gemeinsamen Gespräch/en kann über Ziele und Probleme mehr Klarheit verschafft werden. Zusammenhänge (Ursache-Wirkung) erkannt werden. Gemeinsam können problematische Verhatensweisen und Gedankenstrukturen aufgedeckt werden, Ressourcen und Fähigkeiten gefördert werden und Lösungsmöglichkeiten generiert werden.

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PAARTHERAPIE

Eine Paartherapie ist grundsätzlich dann sinnvoll wenn Sie an Ihrer Partnerschaft etwas verändern wollen, mit dieser unzufrieden sind oder gemeinsam eine bestimmte Situation besser bewältigen wollen.

 

Beispielsweise wenn ...

 

  • ein Ehepartner an einer psychischen Erkrankung leidet
  • Sie sich viel streiten, missverstanden fühlen oder wiederkehrende Konflikte auftreten
  • Sie als Paar nicht wissen wie Sie mit einer bestimmten Situation umgehen sollen
    z.B. Forderungen/Erkrankung von Angehörigen
  • Sie sich mehr Vertrauen, Wertschätzung und Intimität wünschen
  • Sie nicht wissen ob Sie die Beziehung weiterführen wollen
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KOSTEN

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AMBULANTE THERAPIE

Gesetzliche Krankenkassen

Die Therapiekosten werden in meiner Praxis von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Private Krankenkassen
In der Regel werden die Therapiekosten durch die privaten Krankenkassen erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Versicherungsträger

über Ihre individuellen Vertragsbedingungen (Umfang der Kostenerstattung, Antragsverfahren, notwendige Formulare).

 

Beihilfe
Aufwendungen für ambulante Psychotherapie sind beihilfefähig und werden bei Beihilfeberechtigten i. d. R. durch die Beihilfe getragen. Informieren Sie sich bitte

bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle über die Konditionen und beantragen Sie nach Durchführung des Erstgesprächs die Zusendung der erforderlichen

Antragsformulare.

 

Freie Heilfürsorge
Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Justizvollzugsbeamte sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und

Landesfeuerwehrschulen können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt

(i. d. R. der Hausarzt). Die Antragstellung erfolgt an die Heilfürsorge.

 

Sanitätsamt der Bundeswehr
Angehörige der Bundeswehr benötigen zur Durchführung einer Psychotherapie eine Überweisung mit Genehmigung von fünf probatorischen Sitzungen durch den zuständigen Truppenarzt. Die Antragstellung erfolgt entweder an den Truppenarzt oder an das Sanitätsamt der Bundeswehr.

 

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen
Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherer können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen, wenn Ihre Beschwerden z. B. durch einen

Wege- oder Arbeitsunfall verursacht sind (Traumatisierung o. Ä.). Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung hinsichtlich der Konditionen.

 

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis auch selbst tragen. In diesem Fall orientiert sich mein Honorar

an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

COACHING / BERATUNG

Da es sich beim Coaching nicht um eine Leistung handelt die von den Krankenkassen übernommen wird, orientiert sich mein Honorar an der Gebührenordnung

für Psychotherapeuten (GOP).

 

PAARTHERAPIE

Da es sich bei der Paartherapie nicht um eine Leistung handelt die von den Krankenkassen übernommen wird, orientiert sich mein Honorar an der Gebührenordnung

für Psychotherapeuten (GOP).

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